Das Angehörigengremium

Das Angehörigengremium besteht aus den Angehörigen sowie den gesetzlichen Betreuern der zehn Bewohner.  Dieses Gremium vertritt die individuellen Bedürfnisse und Rechte der an Demenz erkrankten Familienmitglieder und verpflichtet sich, das Gemeinschaftsleben der ambulant betreuten Wohngemeinschaft maßgeblich mitzugestalten.

 

Zu Ihren Aufgaben zählen nicht nur die Wahl der ambulanten Dienstleistungsunternehmen, sondern auch die Kooperation mit dem Pflege- und Betreuungsteam sowie die regelmäßige Qualitätsüberprüfung der geleisteten Pflege und Betreuung. Außerdem können die Mitglieder des Gremiums die Hausordnung festlegen und über die Aufnahme neuer Mitglieder in die Wohngemeinschaft entscheiden.

 

Für alle gesetzlichen Betreuer bzw. Angehörige ist  die Mitarbeit im Gremium sowie die Teilnahme an den Sitzungen Pflicht. Die Sitzungen finden im Abstand von ca. 4-6 Wochen statt. Aktive Mitarbeit im Gremium ist erwünscht und auch die Voraussetzung für die Aufnahme eines Bewohners.

 

Bei dieser Betreuungsform hat man die Möglichkeit das Leben des Angehörigen weiterhin mitzugestalten, und nicht nur ein Besuchsrecht. Wer seinen Angehörigen nicht nur an der Tür eines Heimes abgeben möchte, ist bei uns genau richtig.